Liebe Gesundheitsämter,
wie bereits in den Medien berichtet wurde, wurde bzw. wird die Isolationspflicht für an COVID-19 Erkrankte in einigen Bundesländern aufgehoben. Eine Meldepflicht besteht weiterhin. Für Sie hat dies in SORMAS folgende Implikationen:
Das Hinterlegen einer Isolationszeit ist keine Pflicht in SORMAS, sodass die Fälle weiterhin wie gewohnt dokumentiert werden können. Sie können in SORMAS unter Isolation ‘Keine’ auswählen, auch wenn Sie das Feld frei lassen, können Sie den Fall speichern.


Das Abbrechen der Nachverfolgung erfordert das Hinterlegen eines Nachverfolgungs-Status-Kommentars. Für diesen Kommentar ist keine Mindestanzahl an eingegebenen Zeichen eingestellt, sodass auch ein Zeichen ausreicht.
An der Meldung an die Landesstelle/SurvNet und auch an der Statistik ändert diese angepasste Dokumentation nichts, da die Fallzahlen anhand der Falldefinitionskategorie und des Meldedatums berechnet werden. Diese sind von der Änderung der rechtlichen Lage nicht betroffen.
HINWEIS: Sollte ein direkter Abbruch der Nachverfolgung bei Ihnen in einer Fehlermeldung resultieren, dann melden Sie sich bitte beim technischen Support der Fa. Netzlink (support@sormas-oegd.de). Diese Funktion ist nur dann möglich, wenn die Konfiguration ‚ALLOW_FREE_FOLLOW_UP_OVERWRITE‘ aktiviert ist. Eine Anpassung der Konfiguration kann umgehend durchgeführt werden.
Für eine Deaktivierung der automatischen Symptomabfrage über externe Tools, wie z. B. das Climedo Symptomtagebuch, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller (Climedo: tagebuch@climedo.de).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr SORMAS-Support-Team